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Auszugsweise: IV. AUFSTELLUNG DER MANNSCHAFTEN 4. Spieler unterer Mannschaften dürfen in den höheren Mannschaften derselben Altersklasse nur einmal ersatzweise teilnehmen. Spielen sie ein zweites Mal in einer höheren Mannschaft, verlieren sie die Spielberechtigung für die untere Mannschaft. .. Spieler höherer Mannschaften (1. Mannschaft gemeldet bis Nr. 6 bzw. Nr. 4; 2. Mannschaft Nr. 7-12 bzw. Nr. 5 - 8 ) dürfen in unteren Mannschaften überhaupt nicht eingesetzt werden (Jede Mannschaft muss mind. 6, bzw. 4 Stammspieler haben, die nicht in nachfolgenden Mannschaften eingesetzt werden dürfen). 5. Spieler dürfen nur in der/den gemeldeten Altersklasse/n spielen. 5a. Spieler, die gem. III.5a in zwei Altersklassen gemeldet werden, dürfen nur in einer Altersklasse mehr als zweimal eingesetzt werden. Stammspieler von Bundes-, Regional- und Nordligamannschaften (Meldeposition 1-6 bzw. 1-4 dürfen zusätzlich nu in jüngeren Altersklassen eingesetzt werden und dabei nur in Mannschaften auf Verbandsebene. Der Einsatz in zwei Altersklassen in der Bundes-, Regional- und Nordliga ist gemäß DTB-Statuten unzulässig. 5b. Spieler, die gemäß III.3 für (Wochenend-) Medenmannschaften, für die Pokalrunden und die Mittwoch- und Donnerstag-Mannschaften derselben Altersklasse gemeldet werden, dürfen nur in einem Wettbewerb mehr als einmal eingesetzt werden. Die vollständige WETTSPIELORDNUNG des HAMBURGER TENNIS VERBAND e.V in der Version vom 01. April 2015 findet Ihr hier: www.hamburger-tennisverband.de/ |
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Stefan Wunnenberg Letzte Änderung: 6 Jahre 2 Monate her von swu. Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert. |
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